§ 1 Anwendungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Personalberatung Schmidt (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kundenunternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“); zusammen hier auch als „Parteien“ bezeichnet.
2. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
3. Im Falle gegensätzlicher oder missverständlicher Aussagen eines geschlossenen Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, gelten die in diesen AGB aufgeführten Bedingungen.
4. Die Vereinbarung von AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen
1. Der Auftragnehmer bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere Beratungen an, die telefonisch, multimedial, videobasiert und/oder vor Ort stattfinden können. Dies schließt die Gewinnung von Personalbewerbungen auf dem Wege des Online-Marketings oder Direktansprache, Schulungen und Coachings, als auch den Aufbau und die Betreuung von Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn, etc.) mit ein.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen schriftlichen Angebot zwischen den beiden Parteien. Darüber hinaus getroffene Vereinbarungen erhalten erst Ihre Gültigkeit, sobald diese schriftlich niedergeschrieben und von beiden Parteien anerkannt sind.
3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers kein konkreter quantitativer und/oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet ist. Dies schließt eine bestimmte Anzahl an Bewerbern, die Einstellung von Mitarbeitern, erfolgreiche Schulungen und/oder Coachings oder dergleichen mit ein.
4. Es obliegt dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss mit den vorgeschlagenen Bewerbern deren Eignung und Qualifikation zu prüfen. Die Angaben eines Kandidaten werden vom Auftragnehmer ausschließlich hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Tätigkeits- und Anforderungsprofil des Auftraggebers geprüft. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Angaben der vorgestellten Kandidaten zu überprüfen.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich die Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
6. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine besprochene Mitwirkungshandlung und behindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
7. Übernimmt der Auftragnehmer die Marketingmaßnahmen für den Auftraggeber erhält er dafür vollen Zugriff auf die jeweilige Social-Media Plattform. Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, schließt dies die Erstellung, die Optimierung, die Veröffentlichung der Anzeigen, die Umsetzung und/oder gesamte Betreuung der Social-Media Marketingmaßnahmen mit ein.
§ 3 Vertrag
1. Der Vertragsabschluss zwischen den Parteien kann in Textform (z.B. per E-Mail, Brief), als auch fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) erfolgen. Bestätigt der Auftraggeber das Angebot schriftlich (per E-Mail vom Firmenaccount ausreichend) gilt der Vertrag als geschlossen.
2. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen den Parteien willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Passwörter, Links, Login-Benutzernamen, Dokumente und /oder Materialien, auf die der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, sämtliche Namen, Marken, Logos, Foto- und Videomaterial, als auch sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Dies gilt gleichfalls für die Nennung des Auftraggebers als Referenz und/oder Veröffentlichungen zu Werbemaßnahmen (bspw. auf Website, Landingpage, etc.) des Auftragnehmers. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Vergütungsanspruch
1. Die im Angebot aufgeführte Vergütung ist bei Vertragsschluss in voller Höhe und ohne Abzüge fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen MwSt.
2. Ist eine Einrichtungsgebühr (Setting) vereinbart, fällt diese i.d.R. nur einmalig und unmittelbar mit Vertragsschluss an. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate in voller Höhe bei Vertragsabschluss an, falls nicht anders vereinbart. Die weiteren Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
4. Sofern nicht anders vereinbart wird der Rechnungsbetrag umgehend mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Falls der Auftraggeber die Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlt, gerät er 8 Tage nach Zugang in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Auftragnehmer bedarf.
5. Evtl. Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, können nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
6. Sofern der Auftragnehmer die Veröffentlichung der Anzeigen für den Auftraggeber auf seiner Online-Plattform übernimmt, werden die angefallenen Anzeigenkosten für die Kampagnenschaltung monatlich abgerechnet und dem Auftraggeber monatlich gesondert in Rechnung gestellt. Als Kaution werden dafür einmalig EUR 1.000,00 zu Vertragsbeginn vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
7. Je nach gebuchtem Angebot, sendet der Auftragnehmer die vereinbarten Daten ggf. auch Dokumente der Kandidaten an die vom Auftraggeber benannte E-Mailadresse unverzüglich zu. Es obliegt dem Auftraggeber die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten zu einem Gesprächstermin einzuladen.
8. Unabhängig von der Anzahl der vom Auftraggeber eingestellten und vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten werden keine weiteren Zahlungen erhoben. Bereits vom Auftraggeber gezahlte Leistungen sind vom Auftragnehmer nicht rückerstattungspflichtig.
§ 5 Vertragsdauer
1. Sofern keine andere Vertragsdauer schriftlich vereinbart ist, gilt eine vertragliche Laufzeit von 6 Monaten. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
2. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit/ Vertragsverlängerung schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
3. Gerät der Auftraggeber im Laufe der Zusammenarbeit in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt die Leistung unverzüglich auszusetzen, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.
4. Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
§ 6 sonstige Pflichten
1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die vertraglich zugesagten Leistungen des Auftragnehmers bestehen ab dem Zeitpunkt der Vertragsschließung beider Parteien oder dem Zahlungseingang der vertraglich festgesetzten ersten Zahlung durch den Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber übergibt sämtliche erforderliche Dokumente und Dateien in einem gängigen und direkt verwertbaren digitalen Format. Für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber zur Erstellung der Anzeigen beisteuert, ist er in vollem Maße verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Strafrecht-, Jugendschutz-, etc.) verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. Dies schließt Inhalte, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen, etc.) mit ein.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere vor Auftragsbeginn. Eine Haftung des Auftragnehmers für verlorene Daten besteht nicht.
§ 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Pflichtverletzung, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
2. Unbeschränkt haftet der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
3. Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbeanzeigen oder -Kampagnen aus ihren Angeboten zu deaktivieren oder zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet der Auftragnehmer nicht. Im Fall einer Löschung oder Deaktivierung gelten bereits erbrachte Leistungen als erbracht.
§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für mögliche Leistungspflichten des Auftraggebers ist am Sitz des Auftragnehmers.
2. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand an dem Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Bei vertraglichen Regelungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausgeschlossen sind etwaige Verweise auf internationale Rechtsbestimmungen.
2. Auf Grundlage dieser AGB geschlossene Verträge, als auch bei diesen AGB, erhalten Änderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden nur in Schriftform ihre Gültigkeit.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen. Entsprechendes gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke; eine solche ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB möglichst weitgehend entspricht.
4. Die in §9 Abs. 3 genannten Regelungen gelten entsprechend für eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke in einem auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag oder Angebot.
Kerpen, August 2023